Pickerl
§57a-Überprüfung (Pickerl)
Die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG ist in Österreich Pflicht. Wir prüfen Bremsen, Beleuchtung, Abgaswerte, Fahrgestell und Sicherheitseinrichtungen – und beheben kleinere Mängel direkt im selben Termin, damit Sie nicht zweimal kommen müssen.
Termin meist innerhalb weniger Tage
Fixpreise – keine bösen Überraschungen
Bei Mangel: direkte Reparatur und Nachprüfung
Was wir leisten
Im Detail enthalten
Begutachtung nach §57a für PKW, Kombi und leichte Nutzfahrzeuge
Bremsen-Prüfstand und Abgasmessung im Haus
Beleuchtung, Lenkung, Fahrwerk und Reifen
Mängelbehebung sofort vor Ort (Glühbirnen, Wischer, kleine Reparaturen)
Ausstellung des neuen Pickerls bei bestandener Prüfung
Erinnerungsservice für den nächsten Termin
Bereit für Ihren Termin?
Buchen Sie online in unter einer Minute oder rufen Sie direkt an. Wir melden uns mit der Terminbestätigung.
Weitere Leistungen