§57a-Überprüfung (Pickerl)

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§57a-Überprüfung (Pickerl)

Die wiederkehrende Begutachtung nach §57a KFG ist in Österreich Pflicht. Wir prüfen Bremsen, Beleuchtung, Abgaswerte, Fahrgestell und Sicherheitseinrichtungen – und beheben kleinere Mängel direkt im selben Termin, damit Sie nicht zweimal kommen müssen.

§57a Pickerl Überprüfung in Graz
Termin meist innerhalb weniger Tage Fixpreise – keine bösen Überraschungen Bei Mangel: direkte Reparatur und Nachprüfung
Was wir leisten

Im Detail enthalten

Begutachtung nach §57a für PKW, Kombi und leichte Nutzfahrzeuge

Bremsen-Prüfstand und Abgasmessung im Haus

Beleuchtung, Lenkung, Fahrwerk und Reifen

Mängelbehebung sofort vor Ort (Glühbirnen, Wischer, kleine Reparaturen)

Ausstellung des neuen Pickerls bei bestandener Prüfung

Erinnerungsservice für den nächsten Termin

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